Das Bild zeigt einen Mensch am Schreibtisch, im Vordergrund ist ein Gesetzeshammer.
Zuletzt geändert: 09.06.2026 Veröffentlicht: 02.06.2026
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Wie setzen Sie das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) rechtssicher um?

von Die Redaktion
Fachjournalismus, Corporate Publishing und Marketing bei ProSolution

So setzen Sie das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz rechtssicher um: mit korrekter Entlohnung, vollständiger Dokumentation und klar geregelten Prozessen entlang der gesamten Arbeitskräfteüberlassung.

Das AÜG regelt die Überlassung von Personal an Drittbetriebe und definiert klare Pflichten für Überlasser und Beschäftiger. Wenn Sie Personal gewerblich überlassen möchten, benötigen Sie zwingend eine entsprechende Gewerbeberechtigung.

Vor allem Verstöße gegen Entlohnungs- und Dokumentationspflichten können Sanktionen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) nach sich ziehen.

Was regelt das AÜG?

Das AÜG bildet den rechtlichen Rahmen für das Dreiecksverhältnis zwischen Überlasser, Beschäftiger und Arbeitskraft. Dabei schließen Sie als Überlasser einen Arbeitsvertrag mit der Arbeitskraft ab, während diese ihre Arbeitsleistung im Betrieb Ihres Kunden (dem Beschäftiger) erbringt. Zwischen Ihnen und Ihrem Kunden regelt ein separater Überlassungsvertrag die wirtschaftlichen Konditionen.

Das Gesetz verfolgt dabei zwei Hauptziele: Zum einen stellt es sicher, dass überlassene Mitarbeiter faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung erhalten. Zum anderen verhindert es Wettbewerbsverzerrungen durch klare Regeln für alle Marktteilnehmer.

Ein entscheidender Punkt ist die Eingliederung: Sobald die Arbeitskraft in die Organisation des Kunden eingebunden ist und dessen Weisungen unterliegt, greift das AÜG. Eine Umgehung durch Werkverträge ist riskant und wird von den Behörden streng geprüft.

Welche Voraussetzungen müssen Sie als Überlasser erfüllen?

Damit Sie Personal überlassen dürfen, müssen Sie einige rechtliche Hürden nehmen. Da es sich um ein reglementiertes Gewerbe handelt, benötigen Sie eine entsprechende Gewerbeberechtigung für die Arbeitskräfteüberlassung. Ohne diese Berechtigung dürfen Sie keine Arbeitskräfte verleihen. 

Um die Berechtigung zu erhalten, müssen Sie oder ein gewerberechtlicher Geschäftsführer zwei Kernpunkte nachweisen: 

  1. Sie erbringen einen Befähigungsnachweis. Damit zeigen Sie den Behörden, dass Sie die rechtlichen und kaufmännischen Grundlagen der Branche beherrschen. 
  1. Die Behörde prüft Ihre Integrität. Dabei geht es vor allem um Ihre finanzielle Stabilität und darum, ob Sie in der Vergangenheit gegen Gesetze verstoßen haben. Ein nachvollziehbarer Businessplan kann dabei helfen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens darzustellen. 

Sobald Sie operativ tätig sind, kommen weitere Pflichten auf Sie zu. Sie müssen zum Beispiel jeden Einsatz schriftlich in einem Überlassungsvertrag festhalten. Außerdem sind Sie verpflichtet, jährlich Daten an die Statistik Österreich zu melden. Das ist in § 13 des AÜG verankert. Diese Meldungen helfen dabei, den Markt transparent zu halten.

💡Hinweis

In der Arbeitskräfteüberlassungs-Verordnung finden Sie alle Zugangsvoraussetzungen. Die Verordnung wird regelmäßig aktualisiert.  

Warum ist die korrekte Dokumentation so wichtig?

Das AÜG stellt klare Anforderungen an Ihre Dokumentation. Sie müssen jeden Mitarbeiter vor dem ersten Einsatz schriftlich informieren. Dafür nutzen Sie einen Dienstzettel, der alle Details zum Job, zur Entlohnung und zum Einsatzort enthält. 

Fehlen diese Dokumente oder sind sie lückenhaft, wertet der Gesetzgeber das bei einer Prüfung schnell als Verstoß gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG). Mit einer lückenlosen digitalen Dokumentation erleichtern Sie den Nachweis, dass Sie gesetzliche Vorgaben korrekt erfüllen. 

Wie funktioniert der Gleichbehandlungsgrundsatz in der Praxis?

Der Kern des AÜG ist der Schutz der Arbeitskräfte. Sie müssen Ihre überlassenen Mitarbeiter grundsätzlich so behandeln wie die Stammbelegschaft beim Kunden. Das Gesetz spricht hier von der Gleichbehandlung (§ 10 AÜG). Das betrifft nicht nur das Geld auf dem Konto, sondern auch das tägliche Arbeitsumfeld. 

Dabei unterscheidet das Gesetz zwei Bereiche: 

  • Die Arbeitsbedingungen: Ihre Mitarbeiter haben Anspruch auf die gleichen Regeln wie die Kollegen vor Ort. Das gilt für die Arbeitszeit, Pausen, Überstunden und den Zugang zu Sozialeinrichtungen wie der Kantine oder dem Betriebskindergarten. 
  • Das Entgelt (Equal Pay): Sie müssen das Entgelt gewähren, das vergleichbare Arbeitnehmer im Beschäftigerbetrieb für dieselbe Tätigkeit erhalten. In Österreich gibt es hier (anders als in Deutschland) keine Wartefrist. Der Anspruch besteht ab dem ersten Einsatztag. 

Wozu dient der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)?

Ein besonderer Teil des AÜG ist der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF). Als Überlasser zahlen Sie einen festen Prozentsatz der Bruttolohnsumme in diesen Fonds ein. 

Dieser Fonds bietet Ihren Mitarbeitern handfeste Vorteile: 

  • Er finanziert Schulungen und Ausbildungen in einsatzfreien Zeiten. 
  • Er unterstützt Arbeitskräfte unter bestimmten Voraussetzungen auch finanziell während einsatzfreier Zeiten. 

Indem Sie diese Beiträge korrekt abführen, investieren Sie direkt in die Qualifikation Ihrer Belegschaft. Gleichzeitig erfüllen Sie eine wichtige gesetzliche Pflicht, die das soziale Netz für Überlassungskräfte in Österreich einzigartig macht.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das AÜG?

Da das Gesetz eng mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) verknüpft ist, schauen die Prüfer der Finanzpolizei und der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) sehr genau hin. 

Wenn Sie gegen die Bestimmungen verstoßen, müssen Sie mit harten Konsequenzen rechnen: 

  • Bei Unterentlohnung drohen empfindliche Strafen bis in den fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich. Das Gesetz sieht hier pro betroffener Arbeitskraft empfindliche Mindestsätze vor. Auch fehlende oder unvollständige Unterlagen können zu hohen Verwaltungsstrafen führen 
  • Bei schweren oder wiederholten Verstößen riskieren Sie den Entzug Ihrer Gewerbeberechtigung. 
  • Wenn Sie als Überlasser den korrekten Lohn nicht zahlen, kann unter Umständen auch der Beschäftiger (Ihr Kunde) für offene Entgeltansprüche herangezogen werden. 

Wie gefährdet die Beschäftigerhaftung Ihr Kundenvertrauen? 

Niemand möchte einen Partner, der rechtliche Risiken mitbringt. Wenn Ihr Kunde erfährt, dass er für Ihre Lohnverrechnungsfehler geradestehen muss, ist die Geschäftsbeziehung meist am Ende. Das AÜG regelt klar, dass der Beschäftiger für die zustehenden Entgeltansprüche der überlassenen Arbeitskräfte bürgt. 

Indem Sie eine zertifizierte Software nutzen, schützen Sie also nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Kunden. Sie belegen proaktiv, dass Sie alle Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds sowie die korrekten Entgelte nach § 10 AÜG abrechnen. Das macht Sie zu einem sicheren und attraktiven Partner am Markt.

Fazit: Rechtssicherheit als Wettbewerbsvorteil  

Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz mag auf den ersten Blick wie ein Urwald aus Paragrafen wirken. Doch eine rechtssichere Umsetzung wirkt sich auch direkt auf Ihre Positionierung im Markt aus. 

Sie positionieren sich als verlässlicher Partner für Ihre Kunden. In einer Branche, die stark unter Beobachtung steht, ist Ihre Rechtssicherheit ein echtes Qualitätsmerkmal. Wenn Sie nachweisen, dass Sie alle Vorgaben des AÜG und des LSD-BG lückenlos erfüllen, bauen Sie langfristig Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitern auf. 

Mit einer passenden Softwarelösung im Hintergrund verwandeln Sie diese gesetzlichen Pflichten in effiziente Prozesse. So minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko und haben den Kopf frei für das, was wirklich zählt: die passenden Talente mit den richtigen Unternehmen zusammenzubringen. 

Quelle Foto: © Adobe Stock / Thapana_Studio / 563515545

FAQ

Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) bildet den rechtlichen Rahmen für die Überlassung von Personal. Es regelt das Dreiecksverhältnis zwischen Überlasser, Beschäftiger und Arbeitskraft und schützt die Arbeitnehmer durch den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Ja, die Arbeitskräfteüberlassung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe. Unternehmen benötigen dafür eine entsprechende Gewerbeberechtigung. Voraussetzung dafür sind unter anderem fachliche Kompetenz und persönliche Zuverlässigkeit.

Der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) ist eine Einrichtung für die Arbeitskräfteüberlassung in Österreich. Überlasser zahlen einen Teil der Lohnsumme in den Fonds ein. Damit werden Weiterbildungen sowie bestimmte Unterstützungsleistungen für überlassene Arbeitskräfte finanziert.

Ja, in Österreich gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung ab dem ersten Einsatztag. Überlassene Arbeitskräfte haben Anspruch auf das Entgelt und die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Mitarbeiter im Beschäftigerbetrieb.

Ja, der Referenzzuschlag sollte transparent und nachvollziehbar auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Das erleichtert die Dokumentation und unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Software-Lösungen wie ProSolution unterstützen Unternehmen dabei, kollektivvertragliche Referenzwerte und Zuschlagslogiken zentral zu verwalten. Automatisierte Vergleichs- und Berechnungslogiken erleichtern die Ermittlung möglicher Referenzzuschläge und reduzieren den manuellen Aufwand.

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