
Der Referenzzuschlag wird durch den Vergleich zwischen dem AKÜ-KV (Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung) und dem kollektivvertraglichen Entgelt im Einsatzbetrieb berechnet. Er dient dazu, Unterschiede in der Entlohnung auszugleichen und eine vergleichbare Vergütung Ihrer Arbeitskräfte sicherzustellen. Dabei werden neben dem Grundlohn auch relevante kollektivvertragliche Zulagen und Entgeltbestandteile berücksichtigt.
Der Referenzzuschlag dient dazu, Unterschiede zwischen dem AKÜ-KV und dem kollektivvertraglichen Entgelt im Beschäftigerbetrieb auszugleichen. Damit unterstützt er eine vergleichbare Entlohnung Ihrer Mitarbeitenden im jeweiligen Einsatz.
In der Praxis fungiert er als Korrektiv: Sobald der Kollektivvertrag Ihres Kunden einen höheren Mindestlohn vorsieht als der AKÜ-KV, müssen Sie diesen Unterschied ausgleichen. Dieser Betrag ist ein Bestandteil der laufenden Entlohnung. Er ist damit voll sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig. Werden Referenzzuschläge nicht korrekt berücksichtigt, kann das nicht nur zu Unzufriedenheit bei Mitarbeitenden führen, sondern auch zu Nachforderungen und Strafen bei Lohnprüfungen.
Sie müssen nicht bei jedem Auftrag das Entgelt anpassen. Ein Referenzzuschlag wird erst zum Thema, wenn der Kollektivvertrag (KV) Ihres Kunden höhere Löhne vorschreibt als Ihr eigener Fachverbands-KV. In der Praxis passiert das hauptsächlich in Branchen mit starken Fachverbänden und hohen Mindestlöhnen.
In diesen Bereichen ist der Zuschlag ein täglicher Begleiter:
Da sich die Mindestlöhne und Zulagen durch neue KV-Abschlüsse laufend ändern, ist eine laufende Aktualisierung der Referenzwerte wichtig. Moderne Software-Lösungen unterstützen dabei, relevante KV-Daten zentral und strukturiert im System zu verwalten. Alle aktuellen Sätze und die Details zu den einzelnen Branchen finden Sie direkt in der Kollektivvertrags-Datenbank der WKO.
Die Berechnung folgt einem einfachen Prinzip: Sie führen eine fiktive Vergleichsrechnung durch. Dabei ermitteln Sie das Entgelt, das Ihre Arbeitskraft erhalten würde, wenn sie direkt beim Kunden (Beschäftiger) angestellt wäre. Die Differenz zwischen diesem Referenzwert und dem AKÜ-Mindestlohn ergibt den Zuschlag.
Beispielhafte Kalkulation (vereinfacht):
| Berechnungsfaktor | Betrag pro Stunde (Beispiel) |
| Grundlohn laut AKÜ-Kollektivvertrag | € 14,80 |
| Vergleichslohn laut Kunden-KV (Referenzentgelt) | € 17,30 |
| Ergebnis: Referenzzuschlag | € 2,50 |
Es reicht nicht aus, einfach einen Pauschalbetrag zu zahlen. Sie müssen den Referenzzuschlag auf der Lohnabrechnung als eigene Lohnart klar kennzeichnen. Nur so belegen Sie bei einer Prüfung, dass Sie das Equal-Pay-Gebot einhalten.
Durch die nachvollziehbare Ausweisung des Referenzzuschlags reduzieren Sie das Risiko von Unklarheiten bei Prüfungen und unterstützen eine gesetzeskonforme Abrechnung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG). Beachten Sie dabei: Wenn der Kunde Zulagen oder Prämien zahlt, die im dortigen Kollektivvertrag festgeschrieben sind, müssen Sie diese oft anteilig in den Referenzzuschlag einrechnen.
IWenn Sie hunderte Kollektivverträge und deren laufende Änderungen händisch in Listen pflegen müssen, verlieren Sie schnell den Überblick. Gleichzeitig steigt das Risiko von Übertragungsfehlern. Schon ein kleiner Zahlendreher bei einem Mindestsatz führt dazu, dass Sie das Equal-Pay-Gebot verletzen. Moderne Software-Lösungen wie ProSolution unterstützen Sie dabei, kollektivvertragliche Referenzwerte und Zuschlagslogiken zentral im System zu verwalten.
Eine digitale Lösung bietet Ihnen diese entscheidenden Vorteile:
Mit einer digitalen Verwaltung sichern Sie sich gegen teure Nachzahlungen bei Lohnprüfungen ab. Sie gewinnen wertvolle Zeit für Ihr Kerngeschäft und können sich darauf verlassen, dass Ihre Abrechnungen immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind.
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Der Referenzzuschlag gleicht Unterschiede zwischen dem Mindestentgelt laut AKÜ-KV und dem kollektivvertraglichen Entgelt im Einsatzbetrieb aus. Er unterstützt eine vergleichbare Entlohnung von überlassenen Arbeitskräften und berücksichtigt neben dem Grundlohn auch relevante kollektivvertragliche Zulagen und Entgeltbestandteile.
Ein Referenzzuschlag wird relevant, wenn der Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebs höhere Mindestentgelte vorsieht als der AKÜ-KV. In diesem Fall muss die Differenz bei der Entlohnung berücksichtigt werden.
Die Berechnung erfolgt durch den Vergleich zwischen dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt laut AKÜ-KV und dem Entgeltniveau im Einsatzbetrieb. Die Differenz ergibt den Referenzzuschlag. Zusätzlich können kollektivvertragliche Zulagen und weitere Entgeltbestandteile berücksichtigt werden.
Referenzzuschläge treten besonders häufig in Branchen mit hohen kollektivvertraglichen Mindestlöhnen auf, etwa in der Metallindustrie, Elektro- und Elektronikindustrie, chemischen Industrie oder holzverarbeitenden Industrie.
Ja, der Referenzzuschlag sollte transparent und nachvollziehbar auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Das erleichtert die Dokumentation und unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Software-Lösungen wie ProSolution unterstützen Unternehmen dabei, kollektivvertragliche Referenzwerte und Zuschlagslogiken zentral zu verwalten. Automatisierte Vergleichs- und Berechnungslogiken erleichtern die Ermittlung möglicher Referenzzuschläge und reduzieren den manuellen Aufwand.

Unser ProSolution Redaktionsteam vereint Erfahrung aus Redaktion, Fachjournalismus und technischer Dokumentation mit fundiertem Know-how aus der Personaldienstleistung. Mit Blick auf die Praxis bereiten wir Produktneuigkeiten und Branchenthemen verständlich und anwendungsnah auf – mit dem Ziel, Sie im Arbeitsalltag konkret zu unterstützen.
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