
Wer heute in Österreich eine Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ) gründet, beweist unternehmerischen Weitblick. Der Fachkräftemangel ist kein bloßes Schlagwort mehr. Als Personaldienstleister sind Sie der Problemlöser Nummer eins. Aber: Wer in Österreich einfach mal „drauflos verleiht“, landet schneller beim Magistrat, als ihm lieb ist.
Dieser Leitfaden ist Ihr Fahrplan vom ersten Gedanken an die Gründung bis zum ersten profitablen Deal. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die bürokratischen Hürden im Sprint nehmen und Ihr Business auf ein digitales Fundament stellen, das mit Ihren Ambitionen mitwächst.
| Akteur | Rolle & Verantwortung | Der ultimative „Win“ (Vorteil) |
| Überlasser (Sie) | Der offizielle Arbeitgeber. Sie kümmern sich um Recruiting, Lohnverrechnung (LSD-BG konform!), Abgaben und die Urlaubsplanung. | Skalierbare Margen: Sie lösen das größte Problem der Wirtschaft (Personalnot) und bauen ein krisenfestes Business auf. |
| Beschäftiger (Ihr Kunde) | Der Einsatzbetrieb. Er hat das Weisungsrecht vor Ort und zahlt Ihnen ein Honorar für die überlassene Fachkraft. | Flexibilität ohne Risiko: Er atmet mit der Auftragslage, spart sich den Recruiting-Wahnsinn und hat fixe Kalkulationskosten. |
| Dienstnehmer (Ihr Talent) | Die Fachkraft. Hat den Vertrag bei Ihnen, arbeitet aber flexibel in den Projekten Ihrer Kunden. | Sicherheit trifft Abwechslung: Unbefristete Festanstellung bei Ihnen, aber Praxis in verschiedenen Unternehmen. |
Die Arbeitskräfteüberlassung ist ein reglementiertes Gewerbe. Das bedeutet: Da Überlasser rechtlich als Arbeitgeber auftreten, stellt der Gesetzgeber klare Anforderungen. Bevor Sie also das erste Inserat schalten, müssen Sie zwei Hürden nehmen: Die fachliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit.
Um die Gewerbeberechtigung zu bekommen, brauchen Sie (oder ein Mitarbeiter in leitender Funktion) den sogenannten Befähigungsnachweis. In der Regel führt der Weg über die Befähigungsprüfung bei der Wirtschaftskammer (WKO).
Ihren Gewerbeschein holen Sie sich nicht beim AMS, sondern bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
Nutzen Sie das Unternehmerserviceportal (USP). Hier lässt sich die Gewerbeanmeldung oft schon digital erledigen, was Ihnen den ersten Behördenweg erspart.
Keine Panik. Sie können trotzdem gründen, indem Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Das muss eine Person sein, die die Befähigung besitzt und mindestens 20 Stunden pro Woche (vollversicherungspflichtig) in Ihrem Betrieb arbeitet.
Haftung ist in der AKÜ-Branche ein großes Thema. Ein Fehler bei der Einstufung im Kollektivvertrag kann aufgrund des strengen LSD-BG schnell teuer werden. Deshalb sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie als Einzelunternehmer mit Ihrem Privatvermögen haften wollen – oder sich mit einer Kapitalgesellschaft (wie der GmbH oder der neuen FlexKapG) schützen.
Sie brauchen mehr Infos dazu, welche Rechtsform am besten zu Ihnen passt? Wir haben die Vor- Nachteile der Rechtsformen für Sie zusammengefasst:
Ihre Branche bringt einige Besonderheiten mit. Sie müssen sich klarmachen: Hier funktionieren Sie wie eine Bank. Sie finanzieren Löhne vor, während Ihre Kunden sich beim Bezahlen der Honorarnoten eventuell Zeit lassen.
Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre ersten fünf Dienstnehmer im Einsatz. Am Monatsende wollen diese ihr Gehalt sehen. Die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) will die Sozialversicherungsbeiträge, und der SWF (Sozial- und Weiterbildungsfonds) sowie die BUAK (wenn Sie am Bau überlassen) klopfen auch an.
Ihr Kunde? Der zahlt vielleicht erst in 30, 60 oder gar 90 Tagen.
Startkapital-Check: Was die Gründung Ihres Unternehmens wirklich kostet, haben wir für Sie aufwendig zusammengefasst:
Der Businessplan ist Ihr strategisches Fundament. Wenn Sie bei der Bank um einen Betriebsmittelrahmen ansuchen, müssen Sie zeigen, dass Sie den österreichischen Markt verstanden haben.
Was in Ihren AKÜ-Businessplan gehört:
Ihr Businessplan für die AKÜ: So überzeugen Sie Banken und Partner in Österreich:
Wenn die Rechtsform steht und der Businessplan druckfertig auf dem Tisch liegt, kommt die Bürokratie. In Österreich ist das ein Zusammenspiel mehrerer Institutionen:
In der Arbeitskräfteüberlassung gibt es beim Entgelt keinen Verhandlungsspielraum. Hier gelten präzise rechtliche Vorgaben. Das zentrale Fundament bildet hierbei das Prinzip des „besseren Mindestlohns“. Als Überlasser sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, bei jedem einzelnen Einsatz zu prüfen, welcher Kollektivvertrag (KV) für den Dienstnehmer günstiger ist.
Das bedeutet in der Praxis: Sie vergleichen die Mindestlohnsätze Ihres eigenen Gewerbe-KVs mit denen des Beschäftigerbetriebs (Ihres Kunden). Liegt der Mindestlohn im Betrieb des Kunden höher – was in Branchen wie der Metallindustrie, der Chemie oder im Baugewerbe die Regel ist – so müssen Sie zwingend diesen höheren Lohn ausbezahlen.
Dieses Günstigkeitsprinzip ist eng mit dem LSD-BG verknüpft. Ein administrativer Fehler bei dieser Einstufung wird nicht als Kavaliersdelikt gewertet, sondern kann zu hohenVerwaltungsstrafen pro betroffener Person führen. Für bestimmte Hochlohnbranchen kommen zudem sogenannte Referenz-Zuschläge zum Einsatz, die sicherstellen sollen, dass die Entlohnung der überlassenen Arbeitskräfte fair an das Niveau der Stammbelegschaft angepasst wird.
Besonders kritisch ist hierbei die Dynamik der Lohnrunden: Da die verschiedenen Branchen zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr ihre KVs verhandeln, müssen Sie Ihre Lohnverrechnung laufend anpassen. Während Ihr eigener Branchen-KV für die Arbeitskräfteüberlassung beispielsweise per 1. Jänner 2026 um 2,3 % steigt, können die Abschlüsse bei Ihren Kunden deutlich höher oder niedriger ausfallen.
Wer hier händisch mit Tabellen arbeitet, verliert schnell den Überblick und riskiert die Gewerbeberechtigung. Ein modernes ERP-System wie WorkExpert automatisiert diesen Abgleich und stellt sicher, dass Sie immer den rechtlich korrekten „besseren Mindestlohn“ fakturieren und auszahlen.
Viele Neugründer machen den Fehler, sich primär als „Recruiter“ zu sehen. Doch in Wahrheit verkaufen Sie Prozesssicherheit. Ihr Kunde (der Auftraggeber) lagert nicht nur die Suche nach Personal an Sie aus, sondern auch das gesamte damit verbundene Risiko.
Ein professioneller Workflow muss heute End-to-End gedacht werden. Das beginnt beim Applicant Tracking System (ATS), in dem Bewerberdaten DSGVO-konform erfasst und mittels KI-gestütztem Matching mit den Anforderungen der Kunden abgeglichen werden. Doch der kritische Teil folgt nach dem „Match“: Die Erstellung der Überlassungsmitteilung und des Dienstvertrages muss automatisiert erfolgen, um manuelle Fehlerquellen auszuschließen.
In Österreich müssen Sie zudem die Schnittstellen zu Institutionen wie der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) oder dem SWF (Sozial- und Weiterbildungsfonds) bedienen.
Ein moderner Personaldienstleister nutzt hierfür ein integriertes ERP-System wie WorkExpert. Warum? Weil die Zeitaufzeichnung direkt in die Lohnverrechnung fließen muss. Wenn Zeitbestätigungen noch händisch abgetippt werden, verlieren Sie nicht nur wertvolle Zeit, sondern riskieren Inkonsistenzen in der Dokumentation, die bei einer GPLB-Prüfung (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) zum Verhängnis werden. Die Digitalisierung ist also kein „Add-on“, sondern die notwendige Bedingung, um rechtssicher skalieren zu können.
Der österreichische Markt verzeiht keinen „Bauchladen-Ansatz“. Um sich gegen etablierte Player durchzusetzen, sollten Sie eine klare Nischenstrategie verfolgen. Ob spezialisierte Fachkräfte für die Green-Tech-Industrie in der Steiermark oder hochqualifiziertes Pflegepersonal in Wien – Ihr Erfolg hängt davon ab, wie tief Ihr Verständnis für die spezifischen Anforderungen dieser Branchen ist.
Im Vertrieb bedeutet das: Weg von der Kaltakquise „auf gut Glück“, hin zum datengestützten Sales. Mit Tools wie dem zvoove Cockpit analysieren Sie Marktdaten in Echtzeit. Sie sehen, wo Bedarfe entstehen, bevor diese offiziell ausgeschrieben werden. Gleichzeitig müssen Sie im Recruiting neue Wege gehen. „Post and Pray“ – also das Schalten einer Anzeige und das Warten auf Bewerber – funktioniert nicht. Aktives Sourcing und der Aufbau eines eigenen Talent-Pools sind die Währungen der Zukunft. Als Gründer müssen Sie eine Marke (Employer Brand) aufbauen, die Dienstnehmern nicht nur einen Job, sondern eine langfristige Karrierebegleitung bietet. Nur wer die Candidate Journey so reibungsfrei wie möglich gestaltet – etwa durch mobiles Bewerben und digitale Dienstzettel – wird im Kampf um die besten Köpfe bestehen.
Das ist der Punkt, an dem aus einer Geschäftsidee ein echtes mathematisches Modell wird. Wer hier nur „nach Gefühl“ schätzt, spielt russisches Roulette mit seiner Liquidität. Gehen wir also ans Reißbrett und schauen uns an, wie Sie als Profi kalkulieren.
Die Ermittlung Ihres Verrechnungssatzes (VRS) entscheidet über den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Dank des PRO-GE Abschlusses vom 10. Dezember 2025 haben wir für 2026 und sogar 2027 eine klare Datenbasis. Seit dem 1. Jänner 2026 ist der kollektivvertragliche Mindestlohn in der Arbeitskräfteüberlassung auf 2.326,86 € brutto pro Monat gestiegen. Das ist Ihre absolute Untergrenze.
Für eine marktgerechte Kalkulation müssen Sie die Einstufungen in die verschiedenen Beschäftigungsgruppen (BG) kennen. Hier sind die ab Jänner 2026 gültigen Mindeststundenlöhne:
Ein massiver Hebel in der Kalkulation sind zudem die Aufwandsentschädigungen für auswärtige Arbeiten. Diese wurden 2026 ebenfalls fixiert und müssen in Ihr Angebot an den Kunden einfließen:
Um profitabel zu bleiben, arbeiten Profis mit einem Aufschlagsfaktor. Dieser muss die Lohnnebenkosten (ca. 35 %), die Beiträge zum SWF und zur BUAK, die unproduktiven Zeiten (Urlaub/Krankheit) sowie Ihr Wagnis (Stehzeiten) abdecken.
Rechenbeispiel für eine Fachkraft (BG D): Angenommen, Sie setzen einen Faktor von 1,85 an:
Jeder Cent, den Sie über diesen 32,38 € mit Ihrem Kunden verhandeln, fließt direkt in die Deckung Ihrer internen Fixkosten und Ihren Gewinn. Beachten Sie, dass ab dem 1. Jänner 2027 bereits eine weitere Erhöhung der KV-Löhne um 2,0 % fix vereinbart wurde – planen Sie diese Steigerung unbedingt jetzt schon in Ihre langfristigen Kundenverträge ein!
Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ist die schärfste Waffe der Behörden. Für Sie als Überlasser bedeutet das: Sie haften nicht nur für die korrekte Auszahlung des Grundlohns, sondern für das gesamte Entgeltpaket inklusive Zulagen, Zuschlägen und Überstundenprämien.
In Österreich entscheidet die Tätigkeit beim Beschäftiger über den anzuwendenden Kollektivvertrag. Wenn Sie einen Schlosser an einen Betrieb der Metallindustrie überlassen, müssen Sie ihn nach dem KV Metallgewerbe oder dem KV Metallindustrie einstufen – je nachdem, welcher Vertrag im Einsatzbetrieb gilt.
Das Problem: Die Einstufungsgruppen sind oft komplex. Wird eine Fachkraft als „Einfacher Arbeiter“ statt als „Facharbeiter mit Spezialkenntnissen“ gemeldet, ist der Tatbestand des Lohndumpings bereits erfüllt. Die Strafen sind kumulativ – das heißt, sie addieren sich pro Dienstnehmer und pro Lohnperiode.
Ein modernes Compliance-System hinterlegt diese KV-Logiken automatisiert. Sobald Sie den Einsatzort und die Tätigkeit wählen, schlägt das System die korrekte Mindestentlohnung vor. Das ist keine bloße Bequemlichkeit, sondern Ihre Versicherungspolice gegen existenzbedrohende Bescheide der Finanzpolizei oder der ÖGK.
Zum Abschluss fassen wir Ihren Weg in einer glasklaren Marschroute zusammen. Nutzen Sie diese Checkliste als Ihr strategisches Dashboard für die ersten 12 Monate:
Eine Arbeitskräfteüberlassung zu gründen, ist ein anspruchsvolles, aber hochprofitables Unterfangen. Die Hürden sind hoch, ja – aber genau diese Hürden halten den Markt sauber und bieten Profis wie Ihnen die Chance, sich durch Qualität und Rechtssicherheit abzuheben.
Mit dem richtigen rechtlichen Gerüst, einer scharfen Kalkulation und der digitalen Power von ProSolution im Rücken verwandeln Sie das „Risiko Gründung“ in eine skalierbare Erfolgsgeschichte.
Foto: Anton / 305459628

Unser ProSolution Redaktionsteam vereint Erfahrung aus Redaktion, Fachjournalismus und technischer Dokumentation mit fundiertem Know-how aus der Personaldienstleistung. Mit Blick auf die Praxis bereiten wir Produktneuigkeiten und Branchenthemen verständlich und anwendungsnah auf – mit dem Ziel, Sie im Arbeitsalltag konkret zu unterstützen.
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